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   OLG Hamm, 02.10.1987 - 15 W 342/85   

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https://dejure.org/1987,13932
OLG Hamm, 02.10.1987 - 15 W 342/85 (https://dejure.org/1987,13932)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.1987 - 15 W 342/85 (https://dejure.org/1987,13932)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 1987 - 15 W 342/85 (https://dejure.org/1987,13932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    PStG §§ 2, 45, 46a, 46b, 47, 70; PStV § 22; DA § 395
    Personenstandsrecht; Berichtigung von Vermerken über Vorehen in älteren Familienbüchern.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1981 - IVb ZB 785/80

    Unrichtigkeit eines Personenstandsbuches durch eine unzulässige Eintragung -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.1987 - 15 W 342/85
    aa) In der Rechtsprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß § 46a und § 46b PStG, die im übrigen nur die Berichtigung tatsächlicher Unrichtigkeiten betreffen, keine abschließende Regelung der Berichtigungsbefugnisse des Standesbeamten enthalten, daß vielmehr gerichtsfreie Berichtigungen auch bei tatsächlich richtigen, aber rechtlich unzulässigen Eintragungen dann zulässig sind, wenn sich die Unrichtigkeit zweifelsfrei aus dem Gesetz ergibt (OLG Köln StAZ 1968, 239; OLG Frankfurt StAZ 1976, 144, und BGH StAZ 1981, 320 auf Vorlage des OLG Karlsruhe, das von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln und Frankfurt abweichen wollte).

    In Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (StAZ 1981, 320) teilt der beschließende Senat nicht die von Hoffmann geäußerte Besorgnis, daß die Standesbeamten von ihrer Berichtigungsbefugnis in einem zu weitgehenden Maße Gebrauch machen würden.

  • OLG Stuttgart, 06.05.1982 - 8 W 429/81

    Recht des Standesbeamten zur Ablehnung der Eintragung des Namens "Heike" als

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.1987 - 15 W 342/85
    Die dagegen von Hoffmann (StAZ 1982, 177) erhobenen, insbesondere an dem Wortlaut der §§ 46 bis 47 PStG orientierten grundsätzlichen Bedenken erscheinen nicht gerechtfertigt, und die sonstigen nicht so schwerwiegend, daß ihnen gefolgt werden müßte.
  • OLG Hamm, 10.12.1981 - 15 W 77/81

    Eintrag eines Kindes in der Geburtsurkunde als ehelich; Anwendbarkeit deutschen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.1987 - 15 W 342/85
    Nach § 45 Abs. 2 PStG hat das angerufene Gericht darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie der Standesbeamte eine bestimmte Amtshandlung vorzunehmen hat (Senat FamRZ 1976, 519; StAZ 1982, 136).
  • OLG München, 30.07.2015 - 31 Wx 425/14

    Keine Namenstilgung nach Anerkennung durch biologischen Vater

    a) Eine Berichtigung im Sinne der §§ 47, 48 PStG ist die nachträgliche Änderung des Wortlauts eines durch Unterschrift des Standesbeamten abgeschlossenen Eintrags in einem Personenstandsbuch durch Richtigstellung einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit (OLG Hamm OLGZ 1988, 129, 133; Bornhofen in: Gaaz/Bornhofen, Personenstandsgesetz 3. Auflage PStG § 47 Rn. 7 ff).
  • LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19

    Voraussetzungen der Berichtigung eines Zusatzes im Geburtenregister

    Eine Berichtigung im Sinne der §§ 47, 48 PStG ist die nachträgliche Änderung des Wortlauts eines durch Unterschrift des Standesbeamten abgeschlossenen Eintrags in einem Personenstandsbuch durch Richtigstellung einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit (OLG München, Beschluss vom 30.7.2015 - 31 Wx 425/14; OLG Hamm OLGZ 1988, 129; Bornhofen in Gaaz/Bornhofen, PStG, 4. Aufl., § 47 Rn. 7ff).

    Da unter den Begriff der Berichtigung nicht nur die Richtigstellung von etwas Falschem, sondern auch das Hinzufügen von etwas Fehlendem fällt, muss die Unrichtigkeit von Anfang an bestehen (OLG München, Beschluss vom 30.7.2015 - 31 Wx 425/14; OLG Hamm OLGZ 1988, 129; Bornhofen in Gaaz/Bornhofen, PStG, 4. Aufl., § 47 Rn. 7ff).

  • OLG München, 28.05.2009 - 31 Wx 43/09

    Personenstandsverfahren: Transliteration eines in einem griechischen

    d) Eine Anweisung zur Berichtigung nach § 48 i.V.m. § 47 PStG setzt grundsätzlich das Vorliegen einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit voraus (vgl. OLG Hamm StAZ 1988, 40).
  • OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03

    Personenstandsverfahren: Unrichtige Schreibweise eines Familiennamens in der

    Eine Berichtigung nach § 47 Abs. 1 PStG kommt grundsätzlich jedoch nur in den Fällen in Betracht, in denen der Eintrag in irgendeinem Teil von Anfang an, d. h. im Augenblick des Standesfalles, unrichtig war (BGHZ 57, 63, 65 und 74, 20, 22; BayObLGZ 1981, 401, 402; OLG Hamm StAZ 1988, 40, 42; Hepting/Gaaz aaO Rdnrn. 1, 3 vor § 46 a).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2013 - 3 Wx 241/12

    Berichtigung einer unrichtigen Namenseintragung eines Kindes im Geburtenregister

    Berichtigung ist die nachträgliche Änderung des Wortlauts eines durch Unterschrift des Standesbeamten abgeschlossenen Eintrags in einem Personenstandsbuch durch Richtigstellung einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit (OLG Hamm, StAZ 1988, 40, 42).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2012 - 3 Wx 216/11
    Berichtigung ist die nachträgliche Änderung des Wortlauts eines durch Unterschrift des Standesbeamten abgeschlossenen Eintrags in einem Personenstandsbuch durch Richtigstellung einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit (OLG Hamm StAZ 1988, 40, 42).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2013 - 3 W 125/12

    Namenseintrag im Geburtenregister: Maßgebender Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit

    Berichtigung ist die nachträgliche Änderung des Wortlauts eines durch Unterschrift des Standesbeamten abgeschlossenen Eintrags in einem Personenstandsbuch durch Richtigstellung einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit (OLG Hamm, StAZ 1988, 40, 42 ).
  • OLG Zweibrücken, 22.03.1999 - 3 W 44/99
    Eine solche Berichtigung kommt nach allgemeiner Meinung grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Eintrag in irgendeinem Teil von Anfang an, d. h. im Augenblick des Standesfalls unrichtig war (BGHZ 57, 63, 65; BGHZ 74, 20, 22; BayObLGZ 1981, 401, 402; OLG Hamm StAZ 1988, 40, 42; Hepting/Gaaz, PStG Rdnrn. 1, 3 vor § 46 a).
  • AG Tübingen, 13.10.1994 - 11 GR 136/94

    Berichtigung von Einträgen im Geburtenbuch eines Standesamtes; Eintragungen im

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